

Bild: K/Vegpool, KI-generiert
CDU, CSU und SPD haben angekündigt, das seit 20 Jahren etablierte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) faktisch abschaffen zu wollen. Auskünfte sollen nur noch natürliche Personen mit „höherem Interesse“ erhalten – zu Gebühren.
Regierungspolitiker begründen dies unter anderem damit, dass das Gesetz anderer Länder „in die Karten“ spielen würde, oder dass das IFG missbraucht würde, um Anschläge zu planen oder die Behörden zu überlasten.
Nun ist diese Gefahr sicherlich theoretisch vorhanden – allerdings wurde auch das IFG selbst nicht ohne Grund eingeführt. Presse und Bürger können auf die Weise Einblicke in Vorgänge von Behörden erhalten, von denen sie sonst nichts mitbekommen würden.
Das IFG hilft auch dabei, Korruption und Amtsmissbrauch aufzudecken. Es entspricht dem demokratischen Prinzip, dass Macht kontrolliert werden muss.
- Kommt ein Tierqual-Skandal an die Öffentlichkeit, können Journalisten etwa Auskunft zur Vorgeschichte verlangen – und dadurch herausfinden, ob zuständige Stellen ihrer Aufgabe nachgekommen sind.
- Auch wenn Politiker in Krisenzeiten private Geschäfte mit Masken betreiben, wenn eine Partei Spendengelder veruntreut oder wenn Machtträger fragwürdige Immobiliengeschäfte abwickeln, hilft das IFG, Licht in die Sache zu bringen.
- Kurz: Vor allem Politiker mit kriminellen Ambitionen hassen das IFG.
Das IFG ist bei Weitem kein echtes Transparenzgesetz. Journalisten müssen oft mit Behörden um Auskünfte streiten – oft bis vor Gericht.
Trotzdem ist das IFG besser als nichts.
Seine faktische Abschaffung bedarf daher gerade in Zeiten des Populismus guter Argumente.
Ministerium liefert keinen einzigen Beweis für Behauptungen über Informationsfreiheitsgesetz
Die Organisation FragDenStaat Nach eigenen Angaben hatten alle Ministerien nach Belegen gefragt, die für eine Reform des IFG sprechen – aber zunächst keine konkreten Antworten erhalten. (1)
Das Bundesinnenministerium soll dabei stellvertretend für andere Ministerien geantwortet haben.
Deshalb hat die Organisation einen Eilantrag vor Gericht gestellt. Und erst hier räumte das Bundesinnenministerium ein, dass ihm keine Belege für den behaupteten Missbrauch des IFG vorliegen.
Kein einziger!
Erst vor Gericht antwortete die Regierung mit der Auskunft, dass sie keine Belege habe. Deshalb müssen sie die Verfahrenskosten tragen (genauer: wir als Steuerzahler). (2)
FragDenStaat spricht beim Angriff auf das IFG von einer „Vorwand“. Auch zu einem Gespräch über die Reformpläne sei das Bundesinnenministerium nicht bereit gewesen.
Am Ende stellt sich die Frage: Warum wollen CDU, CSU und SPD das IFG abschaffen, wenn sie keine Gründe dafür vorlegen wollen oder können?
Wiegen theoretische Theorien über einen Missbrauch des Gesetzes wirklich schwerer als konkrete Korruptionsaffären der Vergangenheit?
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Autor: Kilian Dreißig
