Trotz Gewalt-Exzess: Tierquäler kommt mit 1,5 Jahren Haft auf Bewährung und Geldstrafe davon (Kommentar)

Trotz schwerer Gewalt gegen Tiere kam ein Tier-Transporteur mit einer Bewährungs- und Geldstrafe davon.
Trotz schwerer Gewalt gegen Tiere kam ein Tier-Transporteur mit einer Bewährungs- und Geldstrafe davon.





Bild: SOKO Tierschutz e. V.


Im Skandal um den inzwischen geschlossenen Schlachthof Eschau-Hobbach hat das Amtsgericht Obernburg einen 57-jährigen Tiertransporteur wegen mehrfacher quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren zu 1 Jahr und 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit liegt bei 3 Jahren.

Zusätzlich muss der Verurteilte 3.000 Euro in 20 Raten an eine gemeinnützige Organisation zahlen. (1)

Der Mann soll zwischen September 2022 und August 2023 mehrfach kranke, verletzte und teils hochschwangere Rinder zum Schlachthof gefahren haben.

Der Transport nicht transportfähiger Tiere ist in Deutschland verboten. (§ 17 Nr. 2 b TierSchG).

Besonders schwer wogen zwei Fälle beim Abladen:

  • Der 57-Jährige soll Rinder mit einem Elektroschocker und mit Schlägen zum Aufstehen gezwungen haben.
  • Bei einer kranken Kuh soll er 70-mal einen Elektroschocker eingesetzt haben.

Im Prozess räumte der Angeklagte die Vorwürfe angesichts der Beweislage (Videoaufnahmen) ein. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass er seine Erlaubnis zum Transport von Tieren bereits zurückgegeben hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte 1 Jahr und 9 Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 3.000 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte nur dagegen auf eine Geldstrafe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Skandal war von der Tierschutzorganisation SOKO Tierschutz aufgedeckt worden.

Eine Sprecherin der Organisation sagte, dass die Beklagte seine Transportbefähigung erst kurz vor der Verhandlung abgegeben habe. In den drei Jahren zwischen Anzeige und Urteil soll er weiterhin Tiere transportiert haben.

Meinung:
Das Tierschutzgesetz sieht für schwere Tierquälerei eine Höchststrafe von 3 Jahren Haft vor. Was geschehen muss, damit ein Gericht diese Höchststrafe tatsächlich verhängen muss – also ein Täter im Gefängnis muss –, ist uns nicht bekannt.

Auch der Schlachthof-Geschäftsführer im Komplex Bad Iburg, der die Öffentlichkeit schockiert hatte, bekam lediglich eine 2-jährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Selbst ein regelrechter Gewaltexzess gegen wehrlose und kranke Tiere reicht in Deutschland offenbar nicht aus, um Täter in Haft zu schicken.

Fleischesser müssen wissen, was für eine Branche sie finanzieren. Der Tierschutz ist in Deutschland nicht gewährleistet. Nicht im Geringsten.

Veröffentlichung:

Autor: Kilian Dreißig

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