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Dänemark stellt den Tierschutz ab 2027 neu auf. Eine neue Behörde soll Betriebe auf die Einhaltung der Tierschutzregeln überprüfen. Sie wird dabei dem Justizministerium verstehen. Nicht mehr dem Landwirtschaftsministerium (das abgeschafft wurde).
Parallel dazu hat das Land mit seiner Mitte-Links-Regierung ein Ministerium für Natur und Tierschutz geschaffen. (1)
Auslöser der Reform war jahrzehntelange, scharfe Kritik an der historischen Praxis in der dänischen Tierindustrie.
Auch der dänische Rechnungshof hatte im April 2026 unzureichende Kontrollen in der Schweinehaltung beanstandet. Dazu kamen rund 1.500 liegen gebliebene Nachkontrollen aus 2025 und dem ersten Halbjahr 2026.
Kurz: Dänemark hat ähnliche Probleme beim Vollzug von geltendem Tierschutzrecht wie Deutschland und andere EU-Länder. Doch in Dänemark stehen jetzt konkrete Maßnahmen an.
Geplant sind 134 neue Stellen, überwiegend in Jütland. Hinzu kommen 118 Beschäftigte, die bereits von der Lebensmittelbehörde übertragen wurden.
Zu Kontrollen sollen in der Regel zwei Personen erscheinen. Ab Juli 2027 gilt das zunächst für Schweine- und Rinderbetriebe. Ab Januar 2028 dann auch für Hühner und andere „Geflügel“.
Gewerbliche Tierquälern drohen bis zu 6 Jahre Haft
Außerdem soll die Kontrolldichte bei Schweine- und Rinderbetrieben von 20 auf 30 Prozent im Jahr steigen. Für schwere Tierquälerei drohen außerdem Höchststrafen von sechs Jahren Haft – bisher zwei.
Die Maßnahmen der dänischen Regierung sind zwar kein Wundermittel gegen Tierquälerei – aber immerhin eine Ansage an die mächtige Tierindustrie.
Die Reform soll 2027 rund 120 Millionen dänische Kronen kosten. Ab 2029 sind etwa 160 Millionen Kronen pro Jahr vorgesehen. Den größten Teil daraus sollen Tierhalter über Gebühren finanzieren. Die allerdings erhalten ihrerseits Milliardensummen aus EU-Subventionen – auch Steuergeldern.
Dänemark hängt Deutschland ab
In Deutschland gibt es auf Bundesebene keine vergleichbare Kontrollbehörde. Für die Kontrolle und die Durchsetzung des Tierschutzrechts sind die Länder zuständig. Die Veterinärämter wählen Betriebe nach Risiko-Berechnungen aus.
2024 wurden 60.230 Betriebe mit Nutztieren kontrolliert. Kontrollpflichtig waren insgesamt 287.670 Betriebe. Das entspricht rund 21 Prozent. Kontrollen werden in der Praxis häufig angekündigt, sodass Betriebe sich vorbereiten können. Das EU-Recht verlangt unangekündigte Kontrollen.
Dennoch stellen die Behörden in knapp einem Viertel der kontrollierten Betriebe Verstöße fest. In 266 Fällen kam es zu Anzeigen. (2)
Kritik an den deutschen Strukturen gibt es seit Jahren. Tierschutzverbände und Wissenschaft fordern einheitliche und wirksame Kontrollen. Der Wissenschaftliche Beirat des zuständigen Ministeriums empfahl das bereits 2015.
In Deutschland fehlt beim Tierschutz der Vollzug
Juristische Auswertungen zeigen, dass der Vollzug im Tierschutzrecht zu großen Teilen ganz fehlt. Es gibt zwar Gesetze, doch in der Praxis kümmern sie sich kaum um jemanden. Jedenfalls in der gewerblichen Tierhaltung. Bei Tierquälerei in privaten Haushalten greifen Behörden häufig stärker durch.
Gleichzeitig klagen Veterinärämter über Personalmangel. Den Vertrag der Tierschutzbeauftragten des Bundes, Ariane Kari, hatte Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) zu Beginn seiner Amtszeit auslaufen lassen. Die Ankündigung allein ist also noch kein Tierschutz.
CDU/CSU und SPD werben zwar mit der Videoüberwachung in (manchen) Schlachthöfen, allerdings reicht Videoüberwachung allein nicht aus, um Tieren zu helfen. Nicht, solange die Aufnahmen nicht fachlich und öffentlich überprüft werden können.
Damit sind die Probleme in Deutschland ähnlich wie in Dänemark vor der Reform. Einen vergleichbaren Umbau gibt es hier allerdings nicht. Bisher.
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