Zuckersteuer 2027: Hafermilch und Pflanzendrinks ausgenommen

Droht eine Zuckersteuer pflanzliche für Milchalternativen?





Bild: K/Vegpool


Wird Hafermilch durch die Zuckersteuer teurer? Die gute Nachricht: nein. Ab dem 1. Juli 2027 soll in Deutschland eine Zuckersteuer auf gezuckerte Getränke wie Limonaden, Eistees und Energydrinks gelten.

Hafermilch, Sojadrinks und andere Pflanzendrinks werden davon übernommen, ebenso Milch und Milchgetränke. Das sah bereits der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums vor. (1)

Am 14. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett die Steuer auf den Weg gebracht. Geändert wurden dabei vor allem die Steuerstufen und die Ausnahmen für kleine Hersteller. (2)

Endgültig beschlossen ist die Steuer aber noch nicht: Der Bundestag muss noch zustimmen. Einzelheiten können sich auch noch ändern. Stand: 19. Oktober 2026.

Welche Getränke betreffen die Zuckersteuer ab 2027?

Besteuert werden sollen Getränke mit mindestens 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Geplant sind zwei Stufen: (3)

  • 5 bis unter 8 Gramm Zucker je 100 ml: 26 Cent pro Liter
  • ab 8 Gramm Zucker je 100 ml: 32 Cent pro Liter

Warum fällt die Steuer niedriger aus als geplant?

Ein früherer Entwurf aus dem Finanzministerium sah noch drei Stufen bis 38 Cent pro Liter vor.

Vor allem die Lebensmittel- und Getränkeindustrie lief gegen die Pläne Sturm, darunter die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie und der Lebensmittelverband. Sie warfen der Regierung vor, Haushaltslöcher stopfen zu wollen. (4) (5)

Auch der Zuckerproduzent Südzucker lehnte die Abgabe ab, der Bauernverband Sachsen-Anhalt verwies auf die Bedeutung des Zuckerrübenanbaus. (6)

Am Ende einigte sich die Koalition auf zwei Stufen. Die erwarteten Steuereinnahmen sinken dadurch deutlich, für 2027 auf rund 690 Millionen Euro. Die Industrie freut’s. (2)

Warum war Hafermilch überhaupt im Gespräch?

Ende August 2026 war ein Papier aus dem Finanzministerium bekannt geworden, das auch Milchalternativen wie Hafer- und Mandelmilch als mögliche Fälle nannte. (7)

Finanzminister Lars Klingbeil stellte danach klar: „Eine Zuckersteuer auf nicht zuckerhaltige Getränke ergibt keinen Sinn.“ Im späteren Gesetzesentwurf wurden Pflanzendrinks angenommen. (4)

Enthält Hafermilch Zucker?

Haferdrinks schmecken oft leicht süß, obwohl kein Zucker zugesetzt ist. Der Grund: Bei der Herstellung spalten Enzyme die Haferstärke auf, dabei entsteht unter anderem Maltose.

Wie viel Zucker am Ende im Haferdrink steckt, hängt von Rezeptur und Herstellung ab. Mehr dazu im Artikel „Warum schmeckt Hafermilch süß, obwohl kein Zucker enthalten ist?“

Zum Vergleich: Auch Kuhmilch enthält von Natur aus Zucker, nämlich Milchzucker (Laktose), meist rund 4,7 bis 5 Gramm je 100 Milliliter. Wer Hafermilch und Kuhmilch vergleicht, sollte das berücksichtigen.

Hafermilch (Haferdrink Voll 2,8 %) Kuh-Vollmilch
Zuckergehalt pro 100 ml 3,4 g ca. 4,7–5 g
Art des Zuckers ua Maltose aus Haferstärke Milchzucker (Laktose)
Zugesetzter Zucker nein nein
Zuckersteuer nein nein

Für die Zuckersteuer spielt das keine Rolle: Milchgetränke werden ebenso ausgenommen wie Hafer-, Reis- und andere Pflanzendrinks. (1)

Welche Ausnahmen gibt es noch?

  • Zero- und Light-Getränke mit Süßungsmitteln
  • reine Frucht- und Gemüsesäfte ohne Zuckerzusatz
  • ungesüßte Schorlen
  • alkoholhaltige Getränke sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein

Kleine Hersteller mit bis zu 70.000 Litern Jahresproduktion sollen ebenfalls befreit sein. Die Bundesregierung wird diese Grenze auf eine Million Liter anheben. Dafür bedarf es aber einer Genehmigung der EU-Kommission. (3)

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