„Likör ohne Ei“ darf weiter so heiß. Landet Streit vor BGH?

Keine Eier-Feier für den klagenden Industrieverband: „Likör ohne Ei“ darf weiter so heiß. Vorerst.





Bild: pixabay.com


Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden: Eine vegane Spirituose darf als „Likör ohne Ei“ bezeichnet werden.

Vorerst gibts auch keine Eier-Feier für den klagenden Schutzverband der Spirituosenindustrie. Ob das so bleibt, ist ungewiss. Denn der Fall könnte noch vor dem Bundesgerichtshof landen.

In dem Streit geht es um eine vegane Spirituose auf Sojabasis mit Rum. Ein veganer Eierlikör, wenn man es will. Nur eben ohne Eier – und das ist ja logisch.

Und damit es auch jeder checkt, steht groß drauf: „Likör ohne Ei“.

Der Hintergrund? Wer früher Eierlikör mochte, aber heute aus guten Gründen Eier meidet, der findet hier eine Alternative. Das Beste aus zwei Welten, könnte man sagen.

Viele wissen nicht: Eierlikör war historisch eine Alternative für Likör aus Avocados, die damalige Weltreisende aus Südamerika mitgebracht hatten. Weil Eier in den Niederlanden leichter verfügbar waren, ersetzte man die exotischen Avocados kurzerhand. Hier nicht ihr mehr darüber.

Geklagt hatte der Schutzverband der Spirituosenindustrie gegen die Nachlass Warlich GmbH aus Henstedt-Ulzburg.

Warum „Likör ohne Ei“ jetzt doch erlaubt ist

Nach Ansicht des Gerichts nutzt die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ weder den geschützten Begriff „Eierlikör“ noch spielt sie unzulässig darauf an. Eine gedankliche Verbindung zu herkömmlichem Eierlikör entsteht eher durch Farbe und Konsistenz des Produkts.

Das, was Verbraucher ja gerade wollen. Eierlikör, aber ohne Ei. Und damit niemand einen Schock durch Eier-Mangel erleidet, steht eben klar „ohne Ei“ drauf.

Und das fällt nach der Begründung des Gerichts nicht unter den Anwendungsbereich der Spirituosenverordnung. Was für eine Überraschung!

Obwohl man ja manchmal gar nicht sicher sein kann, mit welchen Sprachverboten mächtige Industrieverbände am Ende noch erfolgreich sein könnten. Man denke an die Begriffsverbote für „veganes Steak“ oder „vegane Hafermilch“. Echt verrückt…

Für „Eierlikör“ gelten dagegen feste Zutatenvorgaben. Eigelb ist vorgeschrieben. Das vegane Produkt erfüllt diese Voraussetzung nicht und darf deshalb nicht als „Eierlikör“ vermarktet werden. Wird es aber auch gar nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG Schleswig hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Vegpool hatte bereits über die Klage gegen den Hersteller und später über den erneuten Streit um „Likör ohne Ei“ berichtet.

Veröffentlichung:

Autor: Kilian Dreißig

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